Der Fischereiverein Heessen bewirtschaftet folgende Gewässer:
Die Lippe:
Nordufer km 51,640 bis km 52,285
Nord und Südufer km 52,285 Wehr Heessen
Von Lippe 53,675 bei Schloss Heessen bis km 54,450
(alte Fährwegbrücke) mit Ausnahme Einmündung Schleusenkanal bis Zaun östlich der Messstation
Die Mühlengräben und der Kolk
Der Schleusenkanal ab Obertor bis zur Mündung - nur nördliches Ufer
Die Mappe mit den kompletten Gewässerkarten können beim Verein erworben werden.
Schlossinsel (nur für Mitglieder des Heessener Fischereivereins)
Die Insel kann in den Schulferien, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, und außerhalb der Schulferien in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr betreten werden. Das Tor wird um 22:00 Uhr
verschlossen.
Am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen, die auf Werktage fallen, ist das Gelände nicht betretbar.
Motorisierte Fahrzeuge dürfen weder auf die Insel noch auf das Schlossgelände mitgenommen werden. Der Bereich des Schleusen-wärterhauses (Wieland) darf ebenso wenig wie die Schleusenanlage
betreten werden.
Es dürfen sich nur Angler/innen auf der Insel aufhalten und nicht zusätzliche Begleitpersonen (Ausnahme sind angelnde Kinder von Vereinsmitgliedern).
Das Angeln an der Lippe im Bereich Bootshaus/Fährstraße ist verboten.
Das Verbot erstreckt sich über den Bereich zwischen der Brücke an der Fährstraße (westliche Seite) Fluss abwärts bis hinter das Bootshaus. Der betroffene Bereich ist durch zwei Schilder
gekennzeichnet.
Fischereiverein Heessen e.V. - Postalisch erreichbar:
1. Vorsitzender Matthias Walter - Dolberger Straße 42 - 59073 Hamm